Soforthilfe Sport 2023: Krisenhilfe Energie - Jetzt beantragen!
Ab sofort kann Ihr Verein bis zum 30. Mai 2023 im Rahmen der Krisenhilfe eine Bezuschussung für die gestiegenen Energieausgaben beantragen, um die Vereinsfinanzen zu entlasten. Erhöhte Ausgaben sowohl für Strom, Wärme als auch für Nutzungsentgelte im Zeitraum vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2023, die tatsächlich durch die gestiegenen Energiepreise begründet sind, werden über das Hilfsprogramm abgemildert. Für die Antragsstellung, die über das Förderportal des Landessportbundes NRW durchgeführt wird, muss Ihr Verein einen Nachweis zur Gemeinnützigkeit vorlegen.
Weitere Infos sind auf der Homepage des LSB NRW zu finden: