Handreichungen und Materialien
Zum Thema Kinderschutz im Sportverein gibt es unterschiedliche Handreichungen, um einen guten Start in die Präventionsarbeit zu erhalten. Eine Auswahl bietet der KSB Lippe e.V. in den folgenden Materialdownloads.
Vorsorgen - Erkennen - Handeln
An wen richtet sich der Leitfaden?
Dieser Handlungsleitfaden richtet sich in erster Linie an die Verantwortlichen in Sportvereinen – im Vorstand und in der Geschäftsstelle sowie im Trainings- und Übungsbetrieb – und erläutert die wesentlichen Aspekte der Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt im Sport.
Der Leitfaden will über die besondere Problematik aufklären, wenn ein Verdachtsfall sexualisierter Gewalt in Ihrem Verein auftritt. Zudem informiert er Sie über Vorgehensweisen, mit denen Sie den Schutz von Kindern und Jugendlichen in derartigen Fällen zuverlässig gewährleisten können. So geben diese Informationen allen Beteiligten Handlungssicherheit durch Handlungskompetenz. Denn die Freude an der eigenen Tätigkeit ist größer, wenn sie fachlich fundiert und verantwortungsvoll ausgeübt wird!
Ehrenkodex
Ein wichtiges Mittel, um im organisierten Sport Maßnahmen der Intervention und Prävention von (sexualisierter) Gewalt umzusetzen, ist der so genannte Ehrenkodex. Diese Selbstverpflichtung enthält Verhaltensregeln im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die der Unterzeichner einzuhalten verspricht.
Der Ehrenkodex wird bei allen Lizenzausbildungen des Landessportbundes NRW von den Teilnehmer*innen verbindlich unterzeichnet. Außerdem soll er von Betreuer*innen im Sport unterzeichnet werden.
Bereits seit Juni 2011 gibt es die überarbeiteten Verhaltensregeln, die im Rahmen des Zehn-Punkte-Aktionsprogrammes „Gegen sexualisierte Gewalt im Sport“ erarbeitet wurden. Zu Grunde liegt ihnen ein Beschluss des Präsidiums des Landessportbundes NRW.
Erweitertes Führungszeugnis
Aufgrund der Umsetzung des § 72 a SGB VIII sollten Personen, die im Verein Kinder und Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen, ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben dem Verein ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
Alle Informationen rund um das erweiterte Führungszeugnis finden Sie hier:
Musterbescheinigung zur Beantragung Führungszeugnis
Alternative: Selbstverpflichtungserklärung
Bei einer Tätigkeit, die kurzfristig zustande kommt, ist die Selbstverpflichtungserklärung ein gutes Hilfsmittel, falls die Zeit nicht reicht, um ein erweitertes Führungszeugnis zu beantragen. Dies kann beispielsweise passieren, wenn Eltern bei einer Ferienfreizeit oder Ehrenamtliche bei einem Trainingslager für andere Personen einspringen. Mit der Selbstverpflichtungserklärung erklären die unterschreibenden Personen, dass keine Eintragungen über Verurteilungen wegen Straftaten gegen sie vorliegen, die im erweiterten Führungszeugnis aufgeführt würden. Dabei hat der Sportverein das Recht nachträglich das erweiterte Führungszeugnis von der Person anzufordern.
Workbook zur Schutzkonzept-Erstellung
Das Workbook ist entwickelt worden, um Schritt für Schritt durch den Prozess der Erstellung eines Schutzkonzeptes zu leiten. Mit praktischen Leitlinien und Beispielen zeigt es auf, wie in einem Verein ein sicheres und positives Umfeld geschaffen werden kann.
Materialiendownload LSB NRW
Die Materialien des Landessportbundes NRW e.V. können als Printmaterial per E-Mail bei Nadine Seifert bestellt werden.
- Elternkompass
- Handlungsleitfaden für Vereine
- Flyer Qualitätsbündnis zum Schutz vor sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Sport
- Broschüre „Finger weg! Pack mich nicht an!“ (Jungen)
- Broschüre „Wir können auch anders!“ (Mädchen)
- Plakat "Wir können auch anders!" (DIN A4)
- Präventionsplakat "Grabschen ist uncool" (DIN A4)
- Präventionsplakat "Schweigen schützt die Falschen!" (Junge - DIN A4)
- Präventionsplakat "Schweigen schützt die Falschen!" (Mädchen - DIN A4)
Meilenstein des LSB NRW
Das Landeskinderschutzgesetz fordert die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von Schutzkonzepten bei allen Trägern von Angeboten nach dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW ein. Zu diesen Angeboten gehören auch die sportliche und freizeitorientierte Jugendarbeit. Damit fallen alle Mitgliedsorganisationen des LSB NRW und Vereine, die Angebote mit Kindern und Jugendliche durchführen, unter die Regelungen des Gesetzes.
Die Relevanz und Wichtigkeit des Themas für den Sport wurden durch die Beschlüsse auf der Mitgliederversammlung des LSB NRW im Februar 2023 und auf dem Jugendtag der Sportjugend im November 2022 nochmals bekräftigt. Um den Vorschriften des Landeskinderschutzgesetzes zur Entwicklung und Umsetzung von Schutzkonzepten frühzeitig - vor einer möglichen Einführung einer Frist durch den Gesetzgeber - Rechnung zu tragen, gilt Folgendes: