Kinder- und Jugendförderfond des Kreises Lippe
Wir suchen die besten Aktivitäten und Maßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit der Sportvereine und Sportverbände in Lippe!
Der Kreis Lippe und die Sportjugend im Kreissportbund Lippe vergeben auch in diesem Jahr wieder den Kinder- und Jugendförderfond in Höhe von 19.500 €.
Die Fördermittel stammen aus dem Budget der Sportförderung des Kreises Lippe. Die Vergabe der Mittel erfolgt in enger Zusammenarbeit beider Organisationen.
Gefördert werden besondere sportliche- und außersportliche Projekte in der Kinder- und Jugendarbeit im Verein. Dieses können z.B. sowohl Bildungsmaßnahmen, Projekte zum Kinder- und Jugendschutz als auch Maßnahmen zur Förderung und Gewinnung von jungem Ehrenamt sein.
Pro Sportverein / Sportverband und Projekt können maximal 1.000 Euro beantragt werden.
In diesem Jahr werden schwerpunktmäßig Maßnahmen aus den Bereichen Prävention sexualisierter Gewalt, Kinderschutz & Jugendschutz, Schwimmförderung und Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit im Verein / Verband gefördert. Diese Anträge werden bei der Auswahl bevorzugt behandelt.
Förderkriterien:
a) Die Kinder- und Jugendarbeit der Sportvereine steht im Fokus der Förderung. Dafür muss der Verein eine Beschreibung seiner Kinder- und Jugendarbeit in einem gesonderten Antragsformular darlegen.
b) Gefördert werden besondere Projekte und Maßnahmen aus der Kinder- und Jugendarbeit der Vereine, nicht der alltägliche Sport- und Turnierbetrieb.
c) Die Förderung kann sowohl für geplante als auch für im Antragsjahr erfolgreich durchgeführte Projekte und Maßnahmen eingesetzt werden. Zudem müssen die Projekte bis spätestens zum 31.12. des laufenden Jahres abgeschlossen werden.
d) Die Förderung darf nur für das beworbene Projekt und die Maßnahme eingesetzt werden.
Förderverfahren:
Auf Antrag stellt der Fachdienst Bildung/Sportförderung des Kreises Lippe eine Mittelbewilligung aus. Der Mittelabruf ist nach Durchführung des Projektes einzureichen. Auf Grundlage des Mittelabrufs erfolgt die Auszahlung durch den Fachdienst Bildung/ Sportförderung. Der Mittelabruf muss mit einem Nachweis der Verwendung der zweckgebundenen Zuschüsse erfolgen.